Überwachung der Betriebe
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert alle Betriebe im Landkreis, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakerzeugnissen herstellen oder mit ihnen handeln, auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Dabei werden stichprobenweise und verdachtsabhängig Proben entnommen und untersucht.
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeiten der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen der LMÜInformationen des BayernPortals: